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Basics

Was ist ESEF/XBRL? Welche Vorgaben, Berichtsteile und Timings sind wichtig?

Was ist ESEF/XBRL?

Im Zeitalter der Digitalisierung nutzen immer mehr Börsenaufsichten und Steuerbehörden das maschinenlesbare Dateiformat XBRL, um Finanzdaten eindeutig zu strukturieren, digital zu verarbeiten, zu prüfen und zu vergleichen. Wollen Investoren die Finanzdaten verschiedener Unternehmen analysieren, ist das mit XBRL auf Knopfdruck möglich. XBRL ist bereits in über 70 Ländern zum Standard geworden. Die European Securities and Markets Authority (ESMA) verpflichtet nun alle börsennotierten und nach IFRS bilanzierenden Konzerne in Europa ab 2020 ihre Finanzberichterstattung in einem neuen, auf XBRL basierenden elektronischen Berichtsformat, dem sogenannten European Single Electronic Format (ESEF), maschinenlesbar zu publizieren. Dies gilt vorerst im IFRS-Konzernabschluss für wichtige Rechenwerke wie Bilanz, Erfolgsrechnung oder Kapitalflussrechnung (Primary-Tabellen). Nach Erweiterung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), ab dem Geschäftsjahr 2024, werden bestimmte Unternehmen dazu verpflichtet auch Angaben zu Themen der Nachhaltigkeit im (Konzern-)Lagebericht nach ESEF-Standard bzw. European Sustainability Reporting Standard (ESRS) auszuzeichnen.

Das Tagging der vorgesehenen Berichtsteile folgt dem klar definierten Klassifikationsschema der IFRS-Taxonomie. Unternehmensindividuelle Posten, die nicht von der IFRS-Taxonomie abgedeckt sind, werden über Taxonomie-Erweiterungen (Extensions) erfasst.

Darüber hinaus müssen neben den gemäss ESEF getaggten Elementen (Primary-Tabellen ab 2020 und Anhang ab 2022) bereits ab 2020 der Konzernanhang und der Lagebericht im Format XHTML eingereicht werden. Da die XBRL-Informationen in das XHTML eingebettet werden, spricht man bei der eingesetzten Sprache auch von Inline XBRL (iXBRL). Die ESEF Reportings können somit mit jedem Webbrowser dargestellt werden während das eingebettete XBRL maschinenlesbar ist (und automatisiert verarbeitet werden kann).

Aufgrund der komplexen technischen Standards wird für Unternehmen grundsätzlich mit einem erheblichen Umsetzungsaufwand bei der erstmaligen Anwendung der neuen Formatvorgaben gerechnet.

Welche Vorgaben, Berichtsteile und Timings sind wichtig?

Alle börsennotierten Unternehmen in der EU müssen im Format XHTML berichten. Die Umstellung greift für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen.

Ab 2020 müssen IFRS-Konzernabschlüsse somit im iXBRL-Format gemeldet werden. Zunächst müssen die «Primary financial statements» (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapital-Veränderungsrechnung) sowie wenige textliche Angaben mit grundlegenden Informationen wie Unternehmensnamen, Sitz, Rechtsform etc. getaggt und im ESEF-Format ausgegeben werden.

Ab 1. Januar 2022 kommen auch die Inhalte des Anhangs hinzu, diese sind jedoch nur blockweise (pro Note) einem Element der Taxonomie zuzuordnen.

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